Willkür

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Definition

Willkür bezeichnet die Fähigkeit oder das Recht, Entscheidungen oder Handlungen ohne bindende Regeln oder Vorschriften zu treffen. In einem rechtlichen Kontext wird der Begriff oft verwendet, um zu verdeutlichen, dass eine Handlung ohne rechtliche Grundlage oder ohne Beachtung von Gerechtigkeit und Angemessenheit durchgeführt wurde.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Entscheidung des Managers wirkte willkürlich und ohne nachvollziehbare Kriterien.
  • In der Diskussion wurde bemängelt, dass die willkürlichen Regeln des neuen Gesetzes viele Menschen benachteiligen.
  • Sie handelte in einem Moment der Willkür, was schließlich zu chaotischen Ergebnissen führte.
  • Die Verbesserung der Transparenz soll der Willkür in der Verwaltung entgegenwirken.