Wirtschaftliche gesamtnutzungsdauer gemäß anlage 38 zum bewg

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Definition

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer gemäß Anlage 38 zum BewG bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann. Diese Dauer wird für die ermittlung der Abschreibungen verwendet und dient als Grundlage für steuerliche Berechnungen und Bewertungen von Vermögenswerten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer eines Fahrzeugs wird oft auf sechs bis acht Jahre geschätzt.
  • Im Rahmen der Steuererklärung muss die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für alle genutzten Anlagen angegeben werden.
  • Anlagen, deren wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer abgelaufen ist, können auf verschiedene Arten verwertet werden.
  • Für die Planung von Investitionen ist die Kenntnis der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer entscheidend.