Wirtschaftlicher totalschaden
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Definition
Der wirtschaftliche Totalschaden bezeichnet einen Zustand, bei dem die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Gutes, wie beispielsweise eines Fahrzeugs, den aktuellen Marktwert des Gutes übersteigen. In solchen Fällen wird das Gut in der Regel als wirtschaftlich irreparabel angesehen und der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung, die dem Marktwert des Gutes entspricht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Unfall stellte der Gutachter fest, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte.
- Die Reparaturkosten für den alten Wagen überschritten den aktuellen Marktwert, wodurch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag.
- Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kümmern sich die Versicherungen um die entsprechende Entschädigung.
- Der Besitzer war enttäuscht, als er erfuhr, dass sein geliebtes Auto als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde.