Zur kenntnis genommen rechtlich

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Definition

"Zur Kenntnis genommen" ist eine rechtliche Formulierung, die verwendet wird, um auszudrücken, dass jemand eine bestimmte Information oder Mitteilung zur Kenntnis genommen hat. Diese Phrase wird häufig in offiziellen Dokumenten und Mitteilungen verwendet, um zu dokumentieren, dass eine Person über eine gewisse Tatsache informiert wurde und damit auch eventuelle rechtliche Konsequenzen anerkennt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Mitarbeiter hat das neue interne Regelwerk zur Kenntnis genommen.
  • Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass er das Protokoll zur Kenntnis genommen hat.
  • Nach Prüfung des Vertrages hat der Kunde die Bedingungen zur Kenntnis genommen.
  • Die Frist für die Einreichung wurde zur Kenntnis genommen und akzeptiert.