Zusatzbeitrag bei der rente

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Definition

Der Zusatzbeitrag bei der Rente ist ein zusätzlicher finanzieller Beitrag, der von Rentenversicherungsträgern erhoben wird, um die finanziellen Mittel für die Altersversorgung zu sichern. Dieser Zusatzbeitrag wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern getragen werden. Er dient dazu, zusätzliche Kosten zu decken, die durch hohe Ausgaben im Gesundheitswesen oder sinkende Beitragseinnahmen entstehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Zusatzbeitrag bei der Rente wurde in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte erhöht.
  • Viele Versicherte sind verunsichert über die Höhe des Zusatzbeitrags bei der Rente.
  • Im Zuge der Reformen in der Rentenversicherung wurde ein neuer Zusatzbeitrag eingeführt.
  • Arbeitnehmer müssen regelmäßig ihren Zusatzbeitrag bei der Rente prüfen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.