Zv in der lohnabrechnung

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Definition

Die Abkürzung "zv" in der Lohnabrechnung steht für "zusätzlicher Verdienst". Sie bezieht sich auf Einkünfte, die über das reguläre Gehalt oder den Lohn hinausgehen und die beispielsweise durch Überstunden, Sonderzahlungen oder Prämien entstehen können. Diese zusätzlichen Verdienste werden in der Lohnabrechnung gesondert aufgeführt und können steuerlich relevant sein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der letzten Lohnabrechnung wurde mein zv durch die geleisteten Überstunden deutlich erhöht.
  • Der zv ist ein wichtiger Bestandteil meiner Gesamteinkünfte und sollte daher genau überprüft werden.
  • Durch die Auszahlung eines zusätzlichen Zv in Form einer Prämie konnte ich mir einen neuen Laptop kaufen.
  • Es ist wichtig, auch den zv bei der Steuererklärung anzugeben, um korrekt besteuert zu werden.