Zweitstimme bei der bundestagswahl
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Definition
Die Zweitstimme ist eine der beiden Stimmen, die Wähler bei der Bundestagswahl abgeben können. Sie entscheidet über die proportionale Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag. Mit der Zweitstimme wählen die Wähler eine Partei, die in der Regel den Ausschlag dafür gibt, wie viele Abgeordnete einer Partei in den Bundestag einziehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl gab ich meine Zweitstimme einer Partei, die mir am meisten zusagte.
- Die Zweitstimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages.
- Viele Wählerinnen und Wähler verstehen nicht immer die Bedeutung der Zweitstimme.
- In diesem Jahr gab es eine hohe Wahlbeteiligung, was sich positiv auf die Zweitstimmen auswirkte.