Zzgl.
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Definition
Der Begriff "zzgl." ist eine Abkürzung für "zuzüglich". Er wird häufig in wirtschaftlichen und kaufmännischen Kontexten verwendet, um anzuzeigen, dass zu einem bestimmten Betrag zusätzlich Kosten oder Beträge hinzukommen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gesamtpreis beträgt 100 Euro zzgl. Steuern.
- Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen zzgl. Versandkosten.
- Für zusätzliche Leistungen fallen Gebühren zzgl. an.
- Die monatliche Miete beträgt 800 Euro zzgl. Nebenkosten.