Baulast das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:46 Uhr


Definition

Eine Baulast ist eine rechtliche Verpflichtung, die einem Grundstückseigentümer auferlegt wird, um bestimmte Nutzungen des Grundstücks zu regeln oder um Baumaßnahmen zuzulassen. Diese Verpflichtung kann sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Natur sein und ist häufig notwendig, um Baugenehmigungen zu erhalten oder um die Nutzung von Grundstücken in bestimmten Bereichen zu steuern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Baulast für das Grundstück wurde im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt.
  • Aufgrund einer bestehenden Baulast kann das Grundstück nicht ohne Weiteres umgenutzt werden.
  • Bevor das neue Gebäude errichtet werden kann, müssen alle Baulasten überprüft werden.
  • Die Gemeinde stellte klar, dass die Baulast im Interesse des Umweltschutzes notwendig ist.