Bestandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:57 Uhr


Definition

Der Begriff „Bestandsschutz“ bezeichnet das rechtliche Konzept, das bestimmten Anlagen oder Nutzungen das Fortbestehen trotz geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen sichert. Besonders häufig findet der Begriff Anwendung im Bau- und Planungsrecht, wo bestehende Gebäude oder Nutzungsmöglichkeiten auch dann bestehen bleiben dürfen, wenn neue Vorschriften erlassen werden, die diese nicht mehr zulassen würden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Bestandsschutz für die alte Fabrik wurde vom Gericht bestätigt, sodass sie weiterhin betrieben werden kann.
  • Auch wenn die neuen Bauvorschriften strenger sind, genießt die bestehende Wohnsiedlung Bestandsschutz.
  • Bei der Neubewertung von Immobilien muss der Bestandsschutz besonderer Beachtung geschenkt werden.
  • Die Stadt plant, den Bestandsschutz für historische Gebäude zu erweitern, um das Erbe zu bewahren.