Bga in der buchhaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:58 Uhr


Definition

BGA in der Buchhaltung steht für "Betriebs- und Geschäftsausstattung". Es handelt sich dabei um Vermögenswerte, die ein Unternehmen benötigt, um seine Geschäftstätigkeit auszuführen. Dazu zählen Möbel, Maschinen, technische Anlagen und andere Ausstattungen, die nicht zu den Vorräten oder den immateriellen Vermögenswerten zählen. Der Wert der BGA wird in der Regel über Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die BGA wird in der Bilanz unter den Anlagevermögen aufgeführt.
  • Bei der Inventur müssen auch die BGA genau erfasst werden.
  • Die korrekte Abwertung der BGA ist entscheidend für die Unternehmensfinanzierung.
  • Die Investition in neue BGA kann die Effizienz des Unternehmens erheblich steigern.