Bonabbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:06 Uhr
Definition
Der Begriff 'Bonabbruch' bezieht sich auf die Stornierung oder Abbruch von Bestellungen, insbesondere in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Dabei wird ein bereits ausgegebener Bon oder eine Quittung, die den Kauf oder die Bestellung dokumentiert, annuliert.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Vorfall entschied die Kellnerin, den Bonabbruch ohne Probleme durchzuführen.
- Der Kunde war mit seinem Gericht unzufrieden und verlangte einen Bonabbruch.
- In der Regel wird ein Bonabbruch nur in Ausnahmefällen gewährt.
- Der Gast war irritiert, als ihm der Bonabbruch nicht sofort angeboten wurde.