Breitbandanschluss im mietvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Was bedeutet? Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Automatischer Artikel-Upload.
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:07 Uhr


Definition

Ein Breitbandanschluss im Mietvertrag bezieht sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die den Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Internetdiensten innerhalb der Mieträumlichkeiten regelt. Dieser Anschluss ermöglicht es den Mietern, verschiedene Internetdienstleistungen, wie zum Beispiel Streaming, Online-Gaming und Home-Office-Anwendungen, effizient zu nutzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im neuen Mietvertrag ist ein kostenfreier Breitbandanschluss enthalten.
  • Viele Wohnungssuchende legen besonderen Wert auf einen leistungsfähigen Breitbandanschluss.
  • Der Vermieter versprach, den Breitbandanschluss bis zur Schlüsselübergabe fertigzustellen.
  • Bei Problemen mit dem Breitbandanschluss sollte der Mieter den Internetprovider kontaktieren.