Bwa: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:13 Uhr


Definition

BWA steht für "Bundesverband der Wirtschafts- und Leistungsdienstleister". Dieser Verband vertritt die Interessen von Unternehmen, die Dienstleistungen in verschiedenen Wirtschaftssektoren anbieten und sich für deren Belange auf politischer Ebene einsetzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Der BWA setzt sich aktiv für die Interessen seiner Mitglieder ein."
  • "Durch den Beitritt zum BWA erhält unser Unternehmen Zugang zu wertvollen Netzwerken."
  • "Die Veranstaltung des BWA war ein großer Erfolg und zog zahlreiche Interessierte an."
  • "Die politischen Entscheidungen betreffen direkt die Arbeit der BWA-Mitglieder."