Die abkürzung gv: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:53 Uhr


Definition

Die Abkürzung "gv" steht häufig für "Gesamtverzeichnis", "Gewerbeverband" oder "Genossenschaftsverband". In verschiedenen Kontexten kann sie unterschiedliche Bedeutungen haben, wird jedoch oft in wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen verwendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das gv enthält alle relevanten Informationen über die Mitglieder der Vereinigung.
  • Der Gewerbeverband fordert neue Regelungen für die Branche.
  • In dem Seminar wurde das Thema des Gesamtverzeichnisses ausführlich behandelt.
  • Die Genossenschaftsverbände setzen sich aktiv für die Interessen ihrer Mitglieder ein.