Die abkürzung re: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:54 Uhr


Definition

Die Abkürzung „re“ steht für das lateinische Wort „res“, was „Sache“ oder „Ding“ bedeutet. In verschiedenen Kontexten kann „re“ unterschiedliche Bedeutungen haben, häufig jedoch wird es im juristischen, wirtschaftlichen oder akademischen Bereich verwendet, um auf bestimmte Gegenstände oder Themen zu verweisen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Diskussion ging es hauptsächlich um die re der laufenden Projekte.
  • Der Professor stellte die re zu den letzten Forschungsergebnissen vor.
  • Im Vertrag wurde die re der finanziellen Verpflichtungen klar festgelegt.
  • Bei der Analyse der Daten muss die re stets im Vordergrund stehen.