Eingetragener lebenspartner: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:23 Uhr


Definition

Ein eingetragener Lebenspartner ist eine Person, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem anderen Partner durch einen rechtlichen Akt, die sogenannte Eingetragene Lebenspartnerschaft, verbunden ist. Diese Partnerschaft gibt den beiden Lebenspartnern rechtliche Anerkennung und vergleichbare Rechte, die auch für Ehepaare gelten, jedoch mit einigen Unterschieden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Peter und Thomas haben vor zwei Jahren ihre eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen.
  • In vielen Ländern ist es mittlerweile möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich anerkennen zu lassen.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, offiziell gemeinsam zu leben und rechtlich abgesichert zu sein.
  • Nach der Gesetzesänderung können auch eingetragene Lebenspartner in den gleichen Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen wie verheiratete Paare.