Eintragung ins schuldnerverzeichnis das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:25 Uhr


Definition

Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ist der Vorgang, bei dem eine Person oder ein Unternehmen, das seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, in ein öffentliches Register eingetragen wird. Dieses Verzeichnis dient dazu, Gläubigern Informationen über Schuldner zugänglich zu machen und die Durchsetzung von Forderungen zu erleichtern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kann ernsthafte Folgen für die Kreditwürdigkeit haben.
  • Viele Menschen sind sich der Konsequenzen einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nicht bewusst.
  • Nach mehrmaliger Mahnung wurde der Schuldner schließlich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • Eine rechtzeitige Zahlung kann die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verhindern.