Eingeschränktes halteverbot mit uhrzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:25 Uhr


Definition

Ein eingeschränktes Halteverbot mit Uhrzeit ist eine Verkehrsregelung, die das Halten von Fahrzeugen in einem bestimmten Bereich zu bestimmten Zeiten untersagt. Diese Regelung wird häufig durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt und dient der Sicherheit und dem reibungslosen Verkehrsfluss.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das eingeschränkte Halteverbot mit Uhrzeit ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr gültig.
  • Autofahrer sollten die Schilder mit dem Hinweis auf das eingeschränkte Halteverbot mit Uhrzeit aufmerksam lesen.
  • Bei Nichteinhaltung des eingeschränkten Haltverbots droht ein Bußgeld.
  • Viele Menschen sind sich der Regelung eines eingeschränkten Halteverbots mit Uhrzeit nicht bewusst und parken dennoch in diesen Zonen.