Entgeltgruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:26 Uhr


Definition

Die Entgeltgruppe ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und der Tarifpolitik, der die Einstufung von Beschäftigten in verschiedene Gehalts- oder Lohngruppen beschreibt. Diese Gruppen sind oftmals in Tarifverträgen festgelegt und basieren auf Kriterien wie Qualifikation, Verantwortungsbereich und Berufserfahrung. Die Einordnung in eine Entgeltgruppe bestimmt daher maßgeblich die Höhe des Arbeitsentgelts.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Die Einstufung in die Entgeltgruppe erfolgt nach Kriterien wie Ausbildung und Berufserfahrung."
  • "In der aktuellen Tarifrunde wurde eine Erhöhung der Entgeltgruppen gefordert."
  • "Die Mitarbeiter wurden in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt, abhängig von ihren Qualifikationen."
  • "Eine höhere Entgeltgruppe bedeutet in der Regel auch mehr Verantwortung im Job."