Ev bei der bahn: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Automatischer Artikel-Upload. |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:44 Uhr
Definition
Der Begriff 'ev' steht im Kontext der Deutschen Bahn für 'eigenverantwortlich'. Dies bedeutet, dass ein Reisender oder ein Mitarbeiter in bestimmten Situationen für eigene Entscheidungen und Handlungen Verantwortung tragen muss.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Buchung von Tickets zu ev-Zügen sollte man eigenverantwortlich handeln.
- Das Konzept der ev bei der Bahn fordert die Reisenden auf, selbstständig auf ihre Fahrpläne zu achten.
- In Notfällen müssen die Mitarbeiter der Bahn ev Entscheidungen treffen.
- Der Reisende war ev für die pünktliche Ankunft am Zielort verantwortlich.