Generalvollmacht das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 13:59 Uhr


Definition

Eine Generalvollmacht ist ein schriftliches Dokument, das einer Person (dem Bevollmächtigten) das Recht verleiht, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln. Diese Vollmacht kann umfassend sein und umfasst in der Regel alle rechtlichen Angelegenheiten, die der Vollmachtgeber selbst regeln könnte, es sei denn, die Vollmacht beschränkt sich ausdrücklich auf bestimmte Bereiche.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Mit der Generalvollmacht kann mein Bruder alle finanziellen Angelegenheiten für mich regeln, während ich im Ausland bin.
  • Es ist ratsam, eine Generalvollmacht schriftlich festzuhalten, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
  • Die Generalvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, Verträge im Namen des Vollmachtgebers abzuschließen.
  • In vielen Fällen wird eine Generalvollmacht genutzt, um die Verwaltung von Vermögen im Alter zu erleichtern.