Güteverhandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:07 Uhr


Definition

Eine Güteverhandlung ist ein Verfahren im deutschen Zivilprozessrecht, das darauf abzielt, die Streitparteien zu einer einvernehmlichen Lösung ihres Konflikts zu bringen. Dabei wird durch den Richter oder das Gericht versucht, einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu fördern, um eine langwierige und kostenintensive Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Güteverhandlung konnten die Parteien endlich einen gemeinsamen Nenner finden.
  • Der Richter hat die Güteverhandlung einberufen, um die Chancen auf eine Einigung zu prüfen.
  • Viele Fälle lassen sich durch eine Güteverhandlung schneller klären als durch ein vollständiges Gerichtsverfahren.
  • Anwälte empfehlen oft, zuerst eine Güteverhandlung anzustreben, um Kosten zu sparen.