I.s.d: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:14 Uhr


Definition

Die Abkürzung "i.s.d." steht für "im Sinne der". Sie wird häufig in rechtlichen und formalen Kontexten verwendet, um zu verdeutlichen, dass eine Aussage oder eine Regelung in Übereinstimmung mit bestimmten Vorgaben oder Interpretationen zu verstehen ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Vorschrift ist i.s.d. § 5 des Gesetzes zu verstehen.
  • Die Regelung gilt i.s.d. internationaler Vereinbarungen.
  • Der Antrag wurde i.s.d. der geltenden Bestimmungen eingereicht.
  • Die Auslegung erfolgt i.s.d. des allgemeinen Rechtsverständnisses.