Kindschaftsverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:31 Uhr


Definition

Ein Kindschaftsverhältnis bezeichnet die rechtliche Beziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern oder anderen für die Fürsorge des Kindes verantwortlichen Personen. Es umfasst sowohl die biologischen als auch die sozialen und rechtlichen Aspekte dieser Beziehung und ist von zentraler Bedeutung für das Familienrecht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Kindschaftsverhältnis ist entscheidend für das Sorgerecht der Eltern.
  • Im Falle einer Scheidung kann das Kindschaftsverhältnis eines Kindes zu seinen Eltern komplizierte rechtliche Fragen aufwerfen.
  • Bei einer Adoption wird das ursprüngliche Kindschaftsverhältnis rechtlich aufgehoben.
  • Die Anerkennung des Kindschaftsverhältnisses ist wichtig für die Erbfolge innerhalb einer Familie.