Pflegeregress abgeschafft das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:05 Uhr


Definition

Der Begriff "Pflegeregress" bezieht sich auf das rechtliche Verfahren, bei dem Pflegekassen oder Sozialhilfeträger von den Angehörigen eines Pflegebedürftigen Kosten für die Pflege zurückfordern können, wenn diese für den Pflegebedürftigen aufkommen müssen. Die Abschaffung des Pflegeregresses bedeutet, dass Angehörige nicht mehr für die Kosten der Pflege in Anspruch genommen werden können, was eine Entlastung für viele Familien bedeutet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Pflegeregress wurde abgeschafft, um Angehörige finanziell zu entlasten.
  • Viele Pflegebedürftige und ihre Familien profitieren von der Abschaffung des Pflegeregresses.
  • Mit der neuen Regelung sind Angehörige nicht mehr für die Pflegekosten verantwortlich.
  • Diese Entscheidung hat für viele Familien eine enorme Erleichterung gebracht.