Pflichtversichert: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:06 Uhr


Definition

Pflichtversichert bedeutet, dass eine Person gesetzlich verpflichtet ist, eine bestimmte Versicherung abzuschließen. Dies ist häufig im Kontext der Kranken- und Rentenversicherung der Fall, wo viele Personen aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses oder anderer gesetzlicher Regelungen in die Pflichtversicherung eingestuft werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Arbeitnehmer sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Als Student kann man unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls pflichtversichert sein.
  • Die Pflichtversicherung entfällt in der Regel bei einer Übersteigung der Einkommensgrenze.
  • Selbständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig oder pflichtversichert zu entscheiden.