Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter forderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:23 Uhr


Definition

Der Begriff 'Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung' bezeichnet den Gesamtbetrag, der aus einer bestimmten, fälligen Forderung resultiert, die entweder durch einen rechtskräftigen Titel untermauert ist oder eine allgemeine Fälligkeit aufweist. Dieser Betrag umfasst alle offenen, rechtlich zu realisierenden Ansprüche, die eine Person oder ein Unternehmen gegenüber einem Schuldner hat.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist beglichen werden.
  • Im Falle einer Klage kann der Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung als Grundlage für die Berechnung von Schadensersatz dienen.
  • Der Gläubiger erstellte eine detaillierte Aufstellung des Saldos aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung.
  • Juristische Schritte können eingeleitet werden, um den Saldo aus gesamtfälliger oder titulierter Forderung durchzusetzen.