Verjährt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:58 Uhr


Definition

Verjährt bezeichnet den Zustand, in dem ein rechtlicher Anspruch oder eine Forderung aufgrund des Ablaufs einer bestimmten gesetzlich festgelegten Frist nicht mehr durchsetzbar ist. Die Verjährung dient dem Schutz von Schuldnern und soll unnötige rechtliche Unsicherheiten verhindern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz kann verjährt sein, wenn die Frist abgelaufen ist.
  • Der Vertrag ist mittlerweile verjährt, sodass er nicht mehr rechtlich eingefordert werden kann.
  • Wenn eine Forderung verjährt, verliert der Gläubiger seine Möglichkeit, diese rechtlich durchzusetzen.
  • Es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten, um Rechte nicht ohne Not verfallen zu lassen.