Vdk: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 17:00 Uhr


Definition

Der VdK (Verband der Kriegsbeschädigten, Behinderten und Rentner) ist eine deutsche Interessenvertretung, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Altersrentnern und Kriegsopfern einsetzt. Der Verband bietet rechtliche Beratung, soziale Unterstützung und engagiert sich in der politischen Lobbyarbeit.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der VdK setzt sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
  • Viele Rentner wenden sich an den VdK, um Unterstützung bei Fragen zur Altersversorgung zu erhalten.
  • Der VdK veranstaltet regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mitglieder.
  • Durch die Lobbyarbeit des VdK konnten wichtige sozialpolitische Themen in die öffentliche Diskussion eingebracht werden.