Verpachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:02 Uhr


Definition

Verpachten bezeichnet die Überlassung von Nutzungsrechten an einem Grundstück, einer Immobilie oder einem Unternehmen gegen Zahlung einer Pacht. Der Begriff stammt aus dem Bereich des Miet- und Pachtrechts und beschreibt meistens die langfristige Überlassung von landwirtschaftlichen Flächen, gewerblichen Räumlichkeiten oder anderen Objekten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Landwirt entschloss sich, seine Felder an einen jungen Bauern zu verpachten.
  • Der Restaurantbesitzer hat sein Lokal erfolgreich verpachtet und genießt nun eine passive Einkommensquelle.
  • Um die finanzielle Last zu reduzieren, wird das Bürogebäude an eine Firma verpachtet.
  • Die Stadtverwaltung plant, einige ihrer Grundstücke zu verpachten, um neue Einnahmequellen zu erschließen.