Zwangsversteigerung zur aufhebung der gemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:19 Uhr


Definition

Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft bezieht sich auf ein rechtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie, die im gemeinschaftlichen Eigentum mehrerer Personen steht, gegen den Willen eines oder mehrerer Miteigentümer versteigert wird. Ziel dieser Zwangsversteigerung ist es, die gemeinschaftlichen Verhältnisse zu beenden und die Anteile der Eigentümer zu klären.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft wurde aufgrund von Differenzen unter den Miteigentümern beantragt.
  • Nach der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft wurde die Immobilie erfolgreich verkauft und die Erlöse verteilt.
  • Oftmals wird eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft als letzter Ausweg angesehen.
  • Die betroffenen Miteigentümer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft informieren.