Zuzüglich: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:20 Uhr


Definition

Der Begriff "zuzüglich" wird verwendet, um anzuzeigen, dass bestimmte Kosten oder Beträge zu einem bereits angegebenen Preis oder einer Summe addiert werden müssen. Er deutet darauf hin, dass der genannte Wert nicht die gesamten Kosten umfasst und zusätzliche Beträge berücksichtigt werden müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Preis beträgt 100 Euro, zuzüglich Versandkosten.
  • Bitte beachten Sie, dass Steuern zuzüglich zum Nettobetrag berechnet werden.
  • Das Angebot gilt für 200 Euro, zuzüglich eventueller Gebühren.
  • Die Rechnung beläuft sich auf 150 Euro, zuzüglich einer Servicegebühr.