Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 19:36 Uhr


Definition

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Diese Grenze ist insbesondere relevant für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht zur Berechnung der Beiträge herangezogen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wurde in diesem Jahr erhöht.
  • Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze nicht beitragspflichtig ist.
  • Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge muss die Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, profitieren von einem geringeren Anteil an Sozialabgaben.