Anfechten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:25 Uhr


Definition

Anfechten bezeichnet den aktiven Prozess, etwas in Frage zu stellen oder zu bestreiten. In der Rechtswissenschaft beschreibt es die Möglichkeit, eine Entscheidung oder ein Urteil formell abzulehnen oder anzufechten, häufig durch Einlegen einer Beschwerde oder Berufung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte entschied sich, das Urteil anzufechten.
  • Sie wollte die Entscheidung der Jury anfechten, da sie von schweren Verfahrensfehlern ausging.
  • Er stellte die Beweise in Frage und wollte sie anfechten.
  • Die Regierung plant, die neuen Regelungen rechtlich anzufechten.