Aussetzung der vollziehung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:39 Uhr


Definition

Die Aussetzung der Vollziehung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht, der bedeutet, dass die Vollziehung eines Verwaltungsakts vorübergehend gehemmt wird. Dies geschieht häufig, um der betroffenen Person eine Überprüfung des Verwaltungsakts zu ermöglichen, bevor sie rechtliche Nachteile erleidet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Aussetzung der Vollziehung wurde auf Antrag des Betroffenen angeordnet, um eine Überprüfung des Bescheids zu ermöglichen.
  • Bei der Aussetzung der Vollziehung bleibt der angefochtene Verwaltungsakt zwar bestehen, seine Rechtswirkungen werden jedoch vorübergehend ausgesetzt.
  • Die Maßnahme der Aussetzung der Vollziehung kann in Eilverfahren beantragt werden, wenn Gefahr im Verzug besteht.
  • Auch stellte das Gericht fest, dass die Aussetzung der Vollziehung in diesem Fall gerechtfertigt war, da die Entscheidung der Behörde nicht unumstritten war.