Av beitrag in der lohnabrechnung

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Definition

Der AV-Beitrag in der Lohnabrechnung bezeichnet die Abgaben, die Arbeitnehmer zur Alterssicherung in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Dieser Beitrag wird in der Regel durch den Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen und fließt in die Altersversorgung der Beschäftigten ein. Der Begriff „AV“ steht hierbei für „Altersversorgung“ und ist ein zentraler Bestandteil der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der AV-Beitrag ist ein wichtiger Bestandteil der monatlichen Lohnabrechnung.
  • Arbeitnehmer sollten sich der Höhe ihres AV-Beitrags bewusst sein, da er sich direkt auf ihre zukünftige Rente auswirkt.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den AV-Beitrag für seine Mitarbeiter korrekt zu berechnen und abzuführen.
  • Ein höheres Bruttogehalt führt in der Regel zu einem höheren AV-Beitrag, was sich positiv auf die Altersversorgung auswirken kann.