Bga in der buchhaltung
Definition
BGA in der Buchhaltung steht für "Betriebs- und Geschäftsausstattung". Es handelt sich dabei um Vermögenswerte, die ein Unternehmen benötigt, um seine Geschäftstätigkeit auszuführen. Dazu zählen Möbel, Maschinen, technische Anlagen und andere Ausstattungen, die nicht zu den Vorräten oder den immateriellen Vermögenswerten zählen. Der Wert der BGA wird in der Regel über Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die BGA wird in der Bilanz unter den Anlagevermögen aufgeführt.
- Bei der Inventur müssen auch die BGA genau erfasst werden.
- Die korrekte Abwertung der BGA ist entscheidend für die Unternehmensfinanzierung.
- Die Investition in neue BGA kann die Effizienz des Unternehmens erheblich steigern.