Breitbandanschluss im mietvertrag

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Definition

Ein Breitbandanschluss im Mietvertrag bezieht sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die den Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Internetdiensten innerhalb der Mieträumlichkeiten regelt. Dieser Anschluss ermöglicht es den Mietern, verschiedene Internetdienstleistungen, wie zum Beispiel Streaming, Online-Gaming und Home-Office-Anwendungen, effizient zu nutzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im neuen Mietvertrag ist ein kostenfreier Breitbandanschluss enthalten.
  • Viele Wohnungssuchende legen besonderen Wert auf einen leistungsfähigen Breitbandanschluss.
  • Der Vermieter versprach, den Breitbandanschluss bis zur Schlüsselübergabe fertigzustellen.
  • Bei Problemen mit dem Breitbandanschluss sollte der Mieter den Internetprovider kontaktieren.