Bundesstaatsprinzip

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Definition

Das Bundesstaatsprinzip ist ein grundlegendes Konzept der Staatsorganisation, bei dem die staatliche Gewalt zwischen einem Zentralstaat und mehreren Gliedstaaten aufgeteilt ist. In einem Bundesstaat besitzen die Gliedstaaten eine eigene legislative, exekutive und judikative Gewalt, während der Zentralstaat für bestimmte übergeordnete Aufgaben verantwortlich ist. Dieses Prinzip fördert die Selbstverwaltung und die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Bundesstaatsprinzip fördert die Autonomie der einzelnen Bundesländer in Deutschland.
  • Im Gegensatz zum Zentralstaat erlaubt das Bundesstaatsprinzip den Gliedstaaten, eigene Gesetze zu erlassen.
  • Viele Länder der Welt haben sich für ein Bundesstaatsprinzip entschieden, um die Vielfalt innerhalb ihrer Grenzen zu berücksichtigen.
  • Das Bundesstaatsprinzip hat Auswirkungen auf die politische Entscheidungsfindung und den Gesetzgebungsprozess.