Dap incoterms 2010

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Definition

DAP (Delivered at Place) ist ein Incoterm, der in den Incoterms 2010 definiert ist. Er beschreibt die Pflicht des Verkäufers, die Ware an einem vereinbarten Ort im Importland bereitzustellen und die Kosten und Risiken bis zur Lieferung zu tragen. Der Verkäufer muss die Waren verpacken und sämtliche formalitäten für den Export und die Zollabfertigung im Ursprungsland erledigen, während der Käufer für die Zollabwicklung und die Kosten im Importland verantwortlich ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Verkäufer hat sich verpflichtet, die Waren DAP an die Lagerhalle des Käufers zu liefern.
  • Bei DAP trägt der Verkäufer das volle Risiko bis zur Ankunft der Waren am vereinbarten Ort.
  • Unternehmen sollten die DAP-Klausel sorgfältig prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
  • DAP ist besonders vorteilhaft für Käufer, da es ihnen die Verantwortung für die Ware bis zur Ankunft am Zielort abnimmt.