Der buchstabe b im schwerbehindertenausweis

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Definition

Der Buchstabe B im Schwerbehindertenausweis steht für "B im Schwerbehindertenausweis". Diese Kennzeichnung bedeutet, dass der Inhaber in der Lage ist, eine Begleitperson zur Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da er auf Grund seiner Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Dies gibt dem Betroffenen das Recht, eine Person zur Unterstützung mitzuführen, wenn er öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder an Veranstaltungen teilnimmt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Mit dem Buchstaben B im Schwerbehindertenausweis kann ich eine Begleitperson kostenlos mitnehmen."
  • "Die Regelung des Buchstabens B ermöglicht vielen Menschen, nicht allein unterwegs zu sein."
  • "Es ist wichtig, dass die Rechte der mit B versehenen Personen respektiert und unterstützt werden."
  • "Dank des B im Ausweis konnte er sicherstellen, dass seine Begleitperson immer zur Stelle ist, wenn er Hilfe benötigt."