Der beschluss ist nicht anfechtbar

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Definition

"Der Beschluss ist nicht anfechtbar" bedeutet, dass eine getroffene Entscheidung oder Vereinbarung rechtlich nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Solche Beschlüsse gelten als endgültig und sind damit bindend, ohne die Möglichkeit, sie gerichtlich oder durch andere Mittel anzufechten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar und tritt sofort in Kraft.
  • In diesem Fall ist die Entscheidung des Verwaltungsrats nicht anfechtbar, was für alle Beteiligten verpflichtend ist.
  • Nachdem alle Stimmen gezählt wurden, stellte sich heraus, dass der Beschluss nicht anfechtbar ist.
  • Die Partei war sich bewusst, dass der gefasste Beschluss nicht anfechtbar war und handelte entsprechend.