Anfechtbar
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Definition
Anfechtbar bezeichnet in der Rechtssprache die Eigenschaft einer Entscheidung, Erklärung oder Handlung, die Möglichkeit, sie aufgrund bestimmter Gründe zu widerlegen oder anzugreifen. Diese rechtliche Anfechtbarkeit kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa die Anfechtung von Verträgen oder Urteilen, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen nichtig oder anfechtbar sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vertrag ist anfechtbar, weil er unter Zwang zustande gekommen ist.
- In vielen Fällen ist eine Entscheidung anfechtbar, wenn sie auf einem Verfahrensfehler beruht.
- Die anfechtbare Handlung kann jederzeit von der betroffenen Partei angefochten werden.
- Ein Urteil kann anfechtbar sein, wenn der Kläger neue Beweise vorlegt, die die ursprüngliche Entscheidung in Frage stellen.