Der begriff menschenwürde

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Definition

Der Begriff "Menschenwürde" bezeichnet den inhärenten Wert und die Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Menschenrechte und wird oft als Grundlage für moralische und rechtliche Erwägungen herangezogen. Im deutschen Grundgesetz ist die Würde des Menschen in Artikel 1 verankert und wird als unantastbar erklärt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Achtung der Menschenwürde ist ein fundamentales Prinzip unserer Gesellschaft.
  • Die Menschenwürde muss in allen Lebenslagen geachtet werden, um einem respektvollen Miteinander Rechnung zu tragen.
  • In einem gerechten Rechtssystem wird die Menschenwürde niemals verletzt.
  • Jeder Mensch hat unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Glauben ein Anrecht auf Menschenwürde.