Die abgeltungssteuer
Definition
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Quellensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Sie beträgt in Deutschland 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von den Kreditinstituten einbehalten, wodurch eine Erfassung im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Regel entfällt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abgeltungssteuer wird auf alle Erträge aus Kapitalanlagen erhoben.
- Viele Anleger sind sich der Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf ihre Rendite nicht bewusst.
- Um die Abgeltungssteuer zu vermeiden, können Sparer den Sparerpauschbetrag nutzen.
- Die Einführung der Abgeltungssteuer hat die Steuererhebung für Kapitalerträge vereinfacht.