3 mal lebenslänglich

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Definition

"3 mal lebenslänglich" bezieht sich auf eine besondere Form der lebenslangen Freiheitsstrafe, die in Deutschland verhängt werden kann, wenn jemand für mehrere schwere Verbrechen verurteilt wird. In diesem Fall wird die lebenslange Haftstrafe für jedes Vergehen berücksichtigt, was zu einer extrem langen Zeit im Gefängnis führt. Es ist meist eine juristische Anklage, die zeigt, dass der Verurteilte als besonders gefährlich eingeschätzt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte wurde zu 3 mal lebenslänglich verurteilt, was sowohl seine Taten als auch die Schwere der Strafe widerspiegelt.
  • In einigen Fällen kann die Strafe von 3 mal lebenslänglich als ein Zeichen der Nulltoleranz gegenüber besonders schweren Verbrechen angesehen werden.
  • Die Diskussion über die Angemessenheit von 3 mal lebenslänglich wird in der Gesellschaft immer wieder geführt.
  • Strafverteidiger argumentieren oft, dass eine lebenslange Haft auf die Rehabilitation abzielen sollte, nicht auf eine unverhältnismäßige Bestrafung wie 3 mal lebenslänglich.