Eine erbengemeinschaft
Definition
Eine Erbengemeinschaft bezeichnet eine Gemeinschaft von mehreren Erben, die gemeinschaftlich einen Nachlass verwaltet und die Vermögenswerte des Verstorbenen untereinander aufteilt. Diese Form der Gemeinschaft entsteht in der Regel nach dem Tod einer Person, wenn das Erbe nicht durch ein Testament oder eine andere Regelung auf einzelne Erben verteilt wurde. In einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gleichberechtigt und Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Tod des Vaters bildete sich eine Erbengemeinschaft, die die verschiedenen Immobilien verwalten musste.
- In der Erbengemeinschaft mussten alle Erben zustimmen, bevor sie die Wohnung verkaufen konnten.
- Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führten dazu, dass ein Mediator eingeschaltet werden musste.
- Die Erbengemeinschaft einigte sich darauf, das Haus zu vermieten, bis eine endgültige Lösung gefunden war.