Erbengemeinschaft

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Definition

Eine Erbengemeinschaft ist eine gemeinschaftliche Eigentümergemeinschaft, die entsteht, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag bereits verteilt wurde. In einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam für das geerbte Vermögen verantwortlich und müssen Entscheidungen gemeinsam treffen, was eine Einigung unter den Erben erforderlich macht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Tod des Vaters wurde eine Erbengemeinschaft zwischen den Geschwistern gegründet.
  • Die Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft können oft kompliziert und zeitaufwendig sein.
  • Im Falle einer Erbengemeinschaft ist es wichtig, dass alle Erben in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
  • Eine Einigung in der Erbengemeinschaft kann manchmal nur durch rechtliche Unterstützung erreicht werden.