Ein ordnungsruf im bundestag

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Definition

Ein Ordnungsruf im Bundestag ist eine formelle Aufforderung des Vorsitzenden, die Ordnung während einer Sitzung wiederherzustellen. Diese Maßnahme tritt in Kraft, wenn Mitglieder des Bundestages sich nicht an die festgelegten Verhaltensregeln halten, lautstark werden oder die Sitzung stören.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vorsitzende sprach einen Ordnungsruf aus, um die Ruhe im Plenarsaal wiederherzustellen.
  • Nachdem mehrere Abgeordnete die Redezeit überschritten hatten, wurde ein Ordnungsruf notwendig.
  • Der Ordnungsruf erinnerte die Abgeordneten daran, dass Respekt und Höflichkeit in Debatten unerlässlich sind.
  • Trotz des Ordnungsrufs setzten einige Abgeordnete ihre provokanten Äußerungen unbeirrt fort.